Inspektion
Inspektion gefällig?
Keine Angst vor Garantieverlust
Keine Sorge - Die Arbeit der Meisterwerkstatt Autoservice Ungewitter während des Geltungszeitraums von Herstellergarantien und -gewährleistungen führt nicht zum Wegfall von Garantie und - Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Hersteller. Die EU-Kommission hat eine freie Werkstattwahl festgelegt! Eine Meisterwerkstatt kann während der Garantiezeit Ihr Fahrzeug instandsetzen oder warten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Inspektion nach Fahrzeugherstellervorschrift ausgeführt wird. Somit können Sie die selbe Leistung in Anspruch nehmen!
Wir garantieren
- Inspektion nach Herstellervorschrift
- Mobilitätsgarantie (Auf Wunsch)
- Ersatzteile in Erstausrüsterqualität
- Modernste Werkstatttechnik
- Eintrag ins Serviceheft
Keine unangenehmen Überraschungen:
Es wird nur das ersetzt, was ersetzt werden muss. Selbstverständlich nach Absprache mit Ihnen und anschließende Rechnungserklärung
Die Autofit-Mobiliätsgarantie
Die AUTOFIT-Mobilitätsgarantie tritt bei Schadensfall (Panne/Unfall/Diebstahl) in Deutschland und im euro- päischen Ausland mit folgenden Leistungen für Sie ein:
An Ihrem Wohnort:
- Pannen-/Unfallhilfe
Wiederherstellung des Fahrzeuges unmittelbar an der Schadenstelle bis zu einem Wert von € 100,– inkl. mitgeführter Kleinteile. - Abschleppen
Kann der Schaden nicht direkt vor Ort behoben werden, wird das Abschleppen bis zu einem Wert von € 150,– pro Schadensfall übernommen. - Werkstattersatzfahrzeug
Ab 50 km Entfernung* von Ihrem Wohnort:
- Übernachtung der versicherten Person, Mietwagen oder Bahnfahrt
- Alternativ zu allen o.g. Leistungen: Pick-up**
- Zusatzleistungen im europäischen Ausland:
- Fahrzeugrücktransport nach Fahrzeugausfall
- Rückerstattung der Heimreisekosten bei Fahrzeugrücktransport bis € 500,–
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz besteht für den Fahrer und alle berechtigten Insassen des versicherten Fahrzeuges. Dieses muss ein amtliches deutsches Kennzeichen führen, darf nicht zu gewerbsmäßiger Personenbeförderung oder gewerbsmäßiger Vermietung verwendet werden und ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten.
** Das Fahrzeug wird, wenn die Reparaturkosten den Betrag, der für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeuges aufgewandt werden muss, inkl. Insassen zum ständigen Wohnsitz gebracht. Hierfür steht ein Höchstbetrag von € 500,– zur Verfügung.
Rufen Sie uns an! Gerne beraten wir Sie zu allen Themen rund um den Inspektions-Service. Vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin in unserer Werkstatt
unter: 02234 / 435 63 00